Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemeines

1. Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit unserem Kunden („Besteller"), sofern der Besteller Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB ist. Für die Geschäftsbeziehung gelten ausschließlich unsere AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Besteller zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung auch für gleichartige zukünftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf Sie hinweisen müssten. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltslos ausführen. Schweigen auf Erklärungen des Bestellers ist nicht als Zustimmung zu werten.

3. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärungen von Rücktritt oder Minderung), sind zu ihrer Wirksamkeit schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

II. Bestellung und Angebotsunterlagen

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Besteller Kataloge, Kalkulationen und sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen - auch in elektronischer Form - überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

2. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht unserer Produkte bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

3. Bestellungen des Bestellers gelten als verbindliches Angebot. Vom Besteller vorgelegte Bestellungen gelten nur dann als durch uns angenommen, wenn sie von uns oder einem unserer Vertreter innerhalb von 14 Tagen ab Vorlage schriftlich angenommen werden, sofern sich aus der Bestellung keine abweichende Annahmefrist ergibt. Die Annahme erfolgt entweder schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform oder durch Auslieferung der bestellten Ware. Eine Verpflichtung zur Annahme eines Angebots besteht unsererseits nicht.

4. Alle Verkaufsunterlagen, Kostenvoranschläge, Spezifizierungen und Preislisten sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden (siehe zur Verpflichtung zur Geheimhaltung auch § 10).

5. Hinsichtlich der Genauigkeit der Bestellung trägt der Besteller die Verantwortung und der Besteller ist dafür verantwortlich uns jegliche erforderliche Information bezüglich der bestellten Ware innerhalb angemessener Zeit zukommen zu lassen, damit die Bestellung vertragsgemäß ausgeführt werden kann.

 

III. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Der Kaufpreis ist der von uns genannte Preis oder, wo dies nicht im Einzelnen geschehen ist, der in unseren aktuellen Preislisten aufgestellte Preis. Unsere Preise verstehen sich in Euro und grundsätzlich zuzüglich Verpackung, der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, Exportlieferungen,

Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Soweit wir bereit sind die Ware auf Verlangen des Bestellers an andere Orte auszuliefern, hat der Besteller die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung zu tragen.

2. Unsere Rechnungen sind, soweit nicht ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde, spätestens 30 Tage ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Annahme der Ware ohne Abzug fällig, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Unbeschadet des Vorstehenden sind wir jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

3. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Besteller in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs behalten wir uns ausdrücklich vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 355 HGB) unberührt.

4. Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

5. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungs-verweigerung und - ggf. nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

 

IV. Lieferung und Verzug

1. Die Lieferung erfolgt dorthin, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nach-erfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Bestellers wird die Ware an einen anderen Be-stimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes durch schriftliche Ver-einbarung vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Trans-portunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen, ohne Übernahme einer Haftung für billigste und schnellste Beförderung.

2. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns ggf. bei der Annahme der Bestellung angegeben. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich die Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

3. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Lieferung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers werden wir in diesem Fall unverzüglich erstatten.

4. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus, insbesondere den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernder Unterlagen, etwaig erforderlicher Genehmigungen und Freigaben sowie auch die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

5. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder

ähnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung, Pandemie zurückzuführen, verlängern sich die

Fristen angemessen.

6. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns daraus entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Besteller über.

 

V. Gefahrübergang und Transportrisiko

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Besteller über, wenn die Lieferung zum Versand gebracht oder abge-holt worden ist. Die Ware reist stets unversichert und in jedem Fall auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und unabhängig davon, welches Transportmittel verwendet wird. Die Lieferungen werden von uns gegen die üblichen Transportrisiken nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers versichert.

2. Im Übrigen gilt Ziffer IV.6. S. 3.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrübergangs oder anderer Bestimmungen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Zahlt der Besteller den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Besteller zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. In der Pfändung der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

3. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Besteller dieser Verpflichtung nicht nachkommt, haftet er für den entstandenen Schaden.

4. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterverarbeitung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.

 

VII. Mängel/Gewährleistung

1. Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Bestellers ist, dass dieser allen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Aus der Anzeige müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung berechtigt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

3. Der Besteller hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Besteller die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

4. Soweit die Nacherfüllung fehlschlägt und eine für die Nacherfüllung vom Besteller zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, den Rücktritt zu erklären oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises  (Minderung) zu verlangen. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

5. Die Gewährleistungsfrist endet spätestens 12 Monaten nach Ablieferung der Ware.

 

VIII. Haftung

1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers („Schadensersatzansprüche"), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, unabhängig davon ob vertraglicher oder vorvertraglicher Art, und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

3. Die sich aus vorstehenden Ziffern 8.1. und 8.2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei einer Pflichtverletzung durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben, z.B. Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Bestellers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen.

5. Der Einwand des Mitverschuldens (§ 254 BGB) bleibt unberührt.

6. Die in Z. VII. 5. bestimmten Fristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die

Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahr-lässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

IX. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Datenschutz und Gerichtsstand

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

2. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere deutsches Sachrecht. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf/CISG sind ausgeschlossen und finden keine Anwendung.

3. Wir werden etwaige personenbezogene Daten des Bestellers entsprechend dem in Deutschland geltenden Datenschutzrecht, insbesondere der DS-GSVO, behandeln.

4. Sofern der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person desöffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher -

auch internationaler - Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Entsprechendes gilt, wenn der Besteller Unternehmer im - 7 -Sinne des § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

X. Sonstiges

Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt.